• Startseite
  • Persönliches
  • Parlamentarische Arbeit
    • Pressemitteilungen
    • Stellungnahmen und Positionen
    • Anfragen an die Landesregierung
  • Schwerpunkte
  • Reden im Landtag
  • Anfeindungen
  • AfD
  • Medien

Thomas Thumm

Mitglied des Sächsischen Landtages

2. November 2022

Behördlicher Geheimnisverrat: „Verfassungsschutz“ ist ein Regierungsschutz!

+++ Pressemitteilung +++ 02.11.2022, 11:16

Behördlicher Geheimnisverrat: „Verfassungsschutz“ ist ein Regierungsschutz!

Obwohl es dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz untersagt ist, über „Verdachtsfälle“ zu berichten, landete diese brisante Information im Falle einer Leipziger Burschenschaft bei der „taz“ und der Leipziger Volkszeitung (LVZ).

Wie es zu diesem behördlichen Geheimnisverrat kam, fragte der AfD-Abgeordnete Roland Ulbrich bei CDU-Innenminister Armin Schuster ab (Drs. 7/10948). Die Antwort ist frappierend: Es finde keine generelle Geheimhaltung der eigentlich vertraulich zu behandelnden „Verdachtsfälle“ statt, heißt es auf Frage 1.

Dazu erklärt Roland Ulbrich:

„Das sächsische Verfassungsschutzgesetz erlaubt eine Datenweitergabe ausschließlich zum Schutz vor unmittelbaren Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn die Behörde erfährt, dass Extremisten gerade eine Bombe basteln, darf und muss sie natürlich die Polizei informieren (§ 12 SächsVSG). Die Polizei hat diese Information dann aber ebenso sorgsam zu behandeln.

Wenn der sächsische Verfassungsschutz nun jedoch zum wiederholten Male Informationen über Verdachtsfälle und selbst leicht decodierbare persönliche Daten in die Breite streut und anscheinend an die Medien durchsticht, geschieht das meiner Meinung nach einzig und allein, um eine öffentliche Vorverurteilung bestimmter Organisationen und Personen zu erreichen.

Zur Erinnerung: Die Einstufung der sächsischen AfD als ‚Verdachtsfall‘ tauchte ebenso ‚zufällig‘ in der Presse auf. Trotz mehrmaliger Aufforderung weigerte sich die Regierung damals, gegen diesen offensichtlichen Geheimnisverrat vorzugehen.

Das liegt meines Erachtens daran, dass CDU-Innenminister Armin Schuster den Umbau des Verfassungsschutzes in einen Regierungsschutz weiter vorantreiben will. Unter anderem will er es durchsetzen, über Verdachtsfälle ganz offiziell berichten zu dürfen.

Die Unschuldsvermutung würde damit außer Kraft gesetzt. Die Herrschaft des Verdachts sehe ich als eine äußerst bedenkliche, neototalitäre Tendenz in unserer Gesellschaft. Einen Regierungsschutz darf es in einer demokratischen Gesellschaft nicht geben, denn er hebelt die Grundrechte der sächsischen Verfassung aus.“

Hintergrund: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10948&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined

Mit besten Grüßen

Felix Menzel
Pressesprecher

AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon:  +49 351 493 422 5
Telefax:  +49 351 493 422 1
E-Mail:    felix.menzel@slt.sachsen.de

cid:image003.png@01D03957.7E8B22D0

  AfD-Fraktion im Web               AfD-Fraktion bei facebook
  AfD-Fraktion bei Twitter         AfD-Fraktion bei youtube

Beitrag von Thomas Thumm / Pressemitteilungen

Pressemitteilungen

Ende der Corona-Maßnahmen: Unrecht aufarbeiten, Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen

31. Januar 2023

Ottendorf-Okrilla: Schluss mit der Narrenfreiheit für Klimaextremisten! Räumung, jetzt!

31. Januar 2023

Anfrage zu Geschlechtsumwandlungen: Jugendliche über Selbstmordrisiko aufklären

27. Januar 2023

  • ARD-Geheimplan: Rundfunkbeitrag soll jährlich auf bis zu 300 Euro steigen!  27. März 2023
  • Bundesregierung hat die Kontrolle über die Innere Sicherheit verloren 27. März 2023
  • Sächsische AfD-Anfrage: Nur 17 Personen mit „drittem Geschlecht“ eingetragen 27. März 2023

Soziale Medien

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Copyright © 2023 - Thomas Thumm

Auf unserer Website werden Cookies gemäß unserer Datenschutzhinweise verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden. OK
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN