+++ Pressemitteilung +++ 01.08.2022, 12:03
Bademeister-Ausbildung de facto verboten: Was soll dieser bürokratische Irrsinn?
Zum Aus der Landesschwimmmeisterschule durch bürokratische Hindernisse (Freie Presse von heute, S. 2) erklärt der sportpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Holger Hentschel:
„Bisher sind angehende Bademeister nach Sachsen gepilgert, um ihre Lehrgänge und Prüfungen zu absolvieren. Diese bewährte, jahrelange Praxis durch Paragraphenreiterei de facto zu verbieten, ist bürokratischer Irrsinn.
Uns fehlen sowohl in Sachsen als auch in anderen Bundesländern Bademeister. Auch bei den Rettungsschwimmern gibt es einen Personalnotstand.
Aus diesem Grund erwarten wir von der Regierung, dieses Problem pragmatisch zu lösen. Das heißt: Die Landesschwimmmeisterschule braucht eine Ausnahmegenehmigung, um Lehrgangsteilnehmer aus allen Bundesländern prüfen zu dürfen. Die Einschränkung auf Sachsen und Thüringen war fatal und muss zurückgenommen werden.“
Hintergrund: Die Schwimmmeisterschule darf nur noch angehende Bademeister aus Sachsen und Thüringen prüfen – und nicht mehr aus allen Bundesländern. Dadurch verringerten sich die Teilnehmerzahlen um zwei Drittel. Eine Kostendeckung der Kurse ist so nicht mehr gewährleistet.
Mit besten Grüßen
Felix Menzel
Pressesprecher
AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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