+++Pressemitteilung+++ 18.03.2022, 13:08
Schlappe für Verfassungsschutz vor Gericht: AfD Sachsen prüft juristische Schritte!
In seiner schriftlichen Urteilsbegründung zum Thema “Flügel“ innerhalb der AfD verlangt nun das Verwaltungsgericht Köln, dass sich der Verfassungsschutz binnen eines Monats öffentlich von Aussagen über die AfD distanziert. Der Inlandsgeheimdienst muss seine Behauptung, der so genannte Flügel habe etwa 7000 Mitglieder richtigstellen. Urteils-Zitat: Diese Behauptung sei „rechtswidrig“. Zudem darf der Geheimdienst die längst aufgelöste Strömung nicht mehr als gesichert extremistische Organisation führen.
„Nachdem im Bund und einigen Ländern die Präsidenten des Verfassungsschutzes ausgetauscht wurden, gibt es nun ein Urteil, das belegt, dass es dem Verfassungsschutz vorrangig darum geht, die AfD zu diskreditieren“, sagt der sächsische AfD-Landesvorsitzende, Jörg Urban: „Gerade in Sachsen wurde der so genannte Flügel vom Geheimdienst immer wieder als Beleg für falsche Behauptungen über unsere Rechtsstaatspartei benutzt.“
Das Gericht hat dem Geheimdienst schwere handwerkliche Fehler vorgeworfen. Es wirft dem VS ‚bloße Vermutungen, Spekulationen, Mutmaßungen oder Hypothesen, die sich nicht auf beobachtbare Fakten stützen können‘, vor.
Die sächsische AfD wird juristische Schritte gegen den sächsischen Verfassungsschutz prüfen. Möglicherweise kommt dabei heraus, dass alle Unterlagen, die über sächsische AfD-Mitglieder im Zusammenhang mit dem so genannten ‚Flügel‘ angelegt wurden, gelöscht werden müssen.
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, die sächsische Regierung vor Sachsens stärkster Oppositionspartei zu schützen!
Andreas Harlaß
Pressesprecher
AfD Alternative für Deutschland
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