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Thomas Thumm

Mitglied des Sächsischen Landtages

5. Januar 2022

Gedanken zum heutigen Corona-Sonderplenum

Heute ging es rund im Sächsischen Landtag. Der Grund für die heiße Debatte in Dresden? Wir als AfD-Fraktion hatten ein Sonderplenum beantragt, um die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit in vollem Umfang wiederherzustellen.

Denn dieses Grundrecht ist Bedingung für Demokratie, dieses verbriefte Bürgerrecht ist Schutz- und Widerstandsrecht, sofern es friedlich genutzt wird. Es soll der Politik und staatlichen Handeln Grenzen aufzeigen, wenn diese überschritten werden.

Dieses Recht gilt für alle Staatsbürger, unabhängig welcher Meinung!

Mittlerweile spazieren Zehntausende mutige Menschen (letzte Woche offiziell: 22.500) in Sachsen – und viele mehr in der gesamten BRD.

Sie gehen auf die Straßen, weil sie für das Ende der unverhältnismäßigen Coronapolitik und drohenden Impfzwang einstehen. Das ist ein kraftvolles und gewaltfreies Signal des Aufbegehrens.

Gegen den neuen Obrigkeitsstaat, der seit zwei Jahren über Verordnungen regiert – ohne erkennbaren Ausweg, was unser Land und die Gesellschaft zunehmend spaltet!

Eine Folge dieser Notstandspolitik kennen wir im Erzgebirge und Sachsen nur allzu gut.

Bei uns gilt die „10-Mann-Regelung“. Damit werden friedliche Spaziergänge und Demonstrationen automatisch kriminalisiert und das Versammlungsrecht eines jeden Bürgers durch die geeinte Obrigkeit ad absurdum geführt.

Denn jeder weitere Spaziergänger oder Demonstrant begeht eine Ordnungswidrigkeit oder schlimmeres. Die folgende polizeiliche Identitätsfeststellung fühlt sich für Angehörige der Mitte der Gesellschaft wie eine Verhaftung an.

Absurdes wird unseren Bürgern, aber auch dem normalen Polizisten, durch die abgehobene Politiker-Elite aufgenötigt. Für beide Seiten ist das ein Ärgernis!

Auch Hagen Husgen, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft Sachsen, kritisierte diese Verordnungspolitik, als er kürzlich sagte:

„Angesichts der sich Woche für Woche wiederholenden und ausweitenden Versammlungslagen und der sich daraus ergebenden Polizeieinsätze lässt uns das Gefühl nicht los, dass die Polizei als Ersatz des politischen Meinungsstreits missbraucht wird.“

Die Frage die sich zwangsläufig stellt: Ist die Politik der Kretschmer-Köpping-Regierung mit einer freiheitlichen Auffassung von Gesellschaft vereinbar?

Es ist nur mehr Hohn, wenn Politiker dieser Regierung im Landtag davon schwadronieren, dass die Spaziergänge die Gesundheit der Menschen gefährden.

Diese These ist längst von Aerosolforschern widerlegt, denn draußen, an der frischen Luft, geht die Ansteckungsgefahr gegen Null.

Diese wissenschaftliche Erkenntnis wird ignoriert, sie schadet dem Vorhaben des neuen Obrigkeitsstaates, genauso wie Kritik der einzig verbliebenen Oppositionspartei und Kritik des Bürgers auf der Straße.

Der neue Obrigkeitsstaat verkennt dabei eines: Die Zahl derer, die sich nicht länger als „Unbelehrbare“ abspeisen lassen – sie wächst.

Und ebenso wächst unser Ansporn, gemeinsam mit den Menschen in diesem Land jene Freiheit zu erkämpfen, die schon einmal erkämpft wurde.

Das heutige Corona-Sonderplenum hat verdeutlicht: Gegen den Einheitsblock der Herrschenden, von CDU bis Linksaußen, steht im Parlament nur die Alternative für Deutschland. Und draußen stehen – beziehungsweise: spazieren! – viele tausend Menschen aus allen Schichten, aus allen Jahrgängen, aus allen Regionen.

Freiheit statt Angst – das ist die Devise ihres und unseren Handelns. Noch ist nichts verloren.

Beitrag von Thomas Thumm / Parlamentarische Arbeit, Pressemitteilungen

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