+++ Pressemitteilung +++ 05.03.2021, 13:15
Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat zwei Ausgangsbeschränkungen in der sächsischen Corona-Verordnung kassiert.
Dazu erklärt der AfD-Landesvorsitzende, Jörg Urban:
„Unsere Kritik an den Einschränkungen der Grundrechte wird durch das Urteil bestätigt. Die AfD hat weitere Klagen gegen die Beschränkungen eingereicht. Wir sind gespannt, wie viele Maßnahmen der Regierung insgesamt gegen das Grundgesetz verstoßen.
Es ist für die AfD nicht hinnehmbar, dass Einzelhändler, Gastronomen und Kulturschaffende weiterhin mit einem Betätigungsverbot belegt werden. Viele unserer europäischen Nachbarländer zeigen, dass diese Bereiche sehr wohl mit Hygienekonzepten geöffnet werden können, ohne das Gesundheitssystem zu gefährden. Fallzahlen und Inzidenzwerte dürfen nicht mehr alleiniges Kriterium für Öffnungen sein. Diese Forderung aus der sächsischen Wirtschaft unterstützen wir in vollem Umfang.
CDU-Ministerpräsident Kretschmer sollte mit seiner Panikmache aufhören. Mittlerweile ist er der Oberbremser von ganz Deutschland und nimmt den Bürgern jeglichen Optimismus.“
Andreas Fuchs
Pressereferent
AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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