+++ Pressemitteilung +++ 04.03.2021, 10:46
„Grundrechte und Freiheit“ verfassungsfeindlich? Wir schützen die Verfassung, ihr nicht!
Zur Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz erklärt der Generalsekretär der AfD Sachsen, Jan Zwerg:
„In den letzten Monaten haben sich viele Abgeordnete der AfD beim sächsischen Verfassungsschutz erkundigt, welche angeblichen Vergehen ihnen denn vorgeworfen werden. Die Antworten der Behörde sind äußerst aufschlussreich. So wird einem unserer Landtagsabgeordneten ernsthaft die Durchführung einer Demonstration unter dem Motto ‚Grundrechte und Freiheit verteidigen!‘ als möglicherweise verfassungsfeindliche Handlung vorgehalten.
Das ist ebenso grotesk wie die Anschuldigungen gegenüber unserem Landesvorsitzenden Jörg Urban. Ihm wird negativ ausgelegt, dass er gesagt hat: ‚Die Altparteien wollen mit der Herrschaft des Verdachts die AfD als neue Volkspartei verhindern.‘ Ein solcher Satz ist nicht extremistisch. Im Gegenteil: Er ist eine wichtige Warnung vor der parteipolitisch motivierten Instrumentalisierung einer Behörde, die neutral agieren müsste.
Die CDU-geführte Regierung hat den Inlandsgeheimdienst zu einem Regierungsschutz umgebaut, der ihr neue Konkurrenz vom Leibe halten soll. In diesem Kontext war die Einstufung der AfD als Verdachtsfall ein durchschaubares Manöver zur Beeinflussung der Bürger im wichtigen Wahljahr 2021.
Wir lassen uns davon selbstverständlich nicht beeindrucken und werden weiter für eine starke AfD sowie ein freiheitliches und demokratisches Deutschland kämpfen.“
Andreas Harlaß
Pressesprecher
AfD Alternative für Deutschland
Landesverband Sachsen
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