+++ Pressemitteilung +++ 26.06.2020, 15:54
Wahlprüfung von Altparteien abgewürgt!
Heute entschied der Wahlprüfungsausschuss im Sächsischen Landtag überraschend, dass der Wahleinspruch der AfD gegen die willkürliche Listenkürzung im Vorfeld der Landtagswahl 2019 zurückgewiesen wird. Nun muss das Plenum des Sächsischen Landtages entscheiden, wie es mit dem AfD-Einspruch weitergeht.
Dazu erklärt der Fraktions- und Landesvorsitzende der sächsischen AfD, Jörg Urban:
„Für mich gibt es keinen Zweifel, dass die Altparteien im Schulterschluss nun gemeinsam darüber abstimmen, diese Listenkürzung als rechtens zu bestätigen. Wir als sächsische AfD hatten die besseren Argumente. Mit dieser Entscheidung ignoriert der Wahlausschuss Recht und Gesetz. Jede Erhellung des Sachverhaltes und Beweisaufnahmen, die wir beantragten, wurden abgelehnt. Der Wahlprüfungsausschuss hat sich mit dieser Entscheidung zudem gegen eine anderslautende Stellungnahme des sächsischen Innenministeriums in diesem Verfahren gewendet.
Nun wird die AfD vor das sächsische Verfassungsgericht gehen, um der Demokratie im Freistaat wieder Geltung zu verschaffen. Schon einmal musste dieses Gericht eine katastrophale Entscheidung der CDU-nahen Landeswahlleitung korrigieren. Ich bin optimistisch, dass es auch diesmal dafür sorgen wird, die Kungelei der Altparteien zu beenden!“
Andreas Harlaß
Pressesprecher
AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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