Kaum zieht der Frühling im Erzgebirge mit seinen reizvollen und kurvenreichen Straßen ein, erwecken diese ländlichen Gegenden leider auch erneut grüne Verbotsphantasien. Geht es nach ihnen, soll an Sonn- und Feiertagen Schluss sein mit dem „Motorradterror“ und zwar auf allen Straßen Deutschlands.
Unter dem Banner, eine wichtige Etappe für den Lärmschutz geschlagen zu haben, geht es dieses Mal gezielt den Motorrad fahrenden Bürgern an die Freiheitsrechte. Der Bundesrat hat sich mit seinem abstrusen Beschluss an die Bundesregierung gewandt – im Übrigen mit Forderungen, die er der grün-schwarzen „Initiative Motorradlärm“ aus Baden-Württemberg entnommen hat.
Dazu erklärt der Sprecher der AfD-Fraktion zur Förderung des ländlichen Raumes, Thomas Thumm:
„Die Hotels und Gaststätten, die nach der existenzbedrohenden Zwangspause auf jeden Gast hoffen müssen, haben bei solchen Ideologie-Projekten erneut das Nachsehen. Dass damit gerade den ländlichen Regionen massiv geschadet wird, die vom Tourismus und somit auch von den Motorradfahrern abhängig sind, wird im Namen des grünen Umweltgottes achselzuckend hingenommen.
Da die Motorradfahrer ihre vollständige Kfz-Steuer zahlen, werden sie selbstverständlich auch die gesamte Saison mit ihren Gefährten fahren dürfen. Mit einer solchen Forderung stellen die Regierenden lediglich erneut unter Beweis, dass ihnen kein Thema zu widersinnig zu sein scheint, wenn es um die Einschränkung unserer freiheitlichen Rechte geht: Spaziergeh-Verbote für Fußgänger, Corona-Überwachungsapps, Kontaktverbote, jetzt vielleicht ein anbahnendes Fahrverbot für alle?
Darum liebe Bürger, nutzt die langen Wochenenden, geht spazieren oder fahrt mit den Motorrädern in die Natur. Wir als AfD holen uns unsere Freiheit und unsere Grundrechte zurück. Mit unserer Fraktion wird es auch deshalb diese einseitigen und diskriminierenden Fahrverbote für Motorräder nicht geben.“
