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Thomas Thumm

Mitglied des Sächsischen Landtages

20. April 2020

Zwischenruf

Lachhaft! In Sachsen nur 15 Gottesdienstbesucher erlaubt

von Thomas Schneider

Seit dem 1. April scheinen die Uhren still zu stehen. Denn ein Scherz jagt den nächsten. Und nun haben – aufgrund gemeinsamer Anstrengungen – die sächsische Staatsregierung und die sächsische Kirchenleitung tatsächlich Anspruch auf eine Nominierung für den noch auszuschreibenden „Deutschen Förderpreis der dümmsten Entscheidung“. Denn in der am vergangenen Freitag veröffentlichten „Neuen Corona-Schutz-Verordnung“, gültig ab 20. April, heißt es:

„Zudem können Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen mit bis zu 15 Besuchern stattfinden.“

Was für ein preiswürdiges Ergebnis der Führer von Staat und Kirche in Sachsen. Um eine solche lachhafte Zahl zu vereinbaren, mussten der Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Tobias Bilz, extra ein Sondergespräch anberaumen.

Hoffnungslosigkeit und Hilflosigkeit

Dieses katastrophale Verhandlungsergebnis zeigt einerseits die Hoffnungslosigkeit der Kirchenleitung – denn im Erzgebirge kommen immerhin zwischen 50 und 100 Besucher zum Gottesdienst. Und es zeigt andererseits die Unfähigkeit der Staatsregierung, die von den Bürgern erkämpften Freiheitsrechte als hohes Gut zu achten.

Kein Wunder also, dass zunehmend auch Christen inzwischen die Vermutung laut äußern, man wolle die Menschen im Lande nicht nur auf Abstand halten – denn trotz Distanzwahrung von 1,50m, passen 50 Leute und mehr in viele Kirchengebäude –, sondern den Austausch der Bürger über das Versagen vieler Verantwortungsträger verhindern.

Wer Gottes Plan kennt – der übrigens von jedem in der Heiligen Schrift eingesehen werden kann – weiß, wohin die Reise geht. Dieser Plan schenkt Hoffnung und Zuversicht. Der Corona-Plan von Staat und Kirche hinterlässt den faden Beigeschmack von Hilflosigkeit und Resignation.

Beitrag von Thomas Thumm / Wort zum Monat

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